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   LG München I, 28.03.1973 - 15 S 918/72   

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https://dejure.org/1973,2183
LG München I, 28.03.1973 - 15 S 918/72 (https://dejure.org/1973,2183)
LG München I, Entscheidung vom 28.03.1973 - 15 S 918/72 (https://dejure.org/1973,2183)
LG München I, Entscheidung vom 28. März 1973 - 15 S 918/72 (https://dejure.org/1973,2183)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 1617
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 23.02.1977 - VIII ZR 124/75

    Computer für Ingenieurbüro - Leasing, Abzahlungsgesetz, Umgehungsgeschäft,

    Der erkennende Senat hat daher auf den - in der Regel dem Vertragswortlaut unschwer zu entnehmenden - Umstand abgestellt, ob in dem Vertrag, auch wenn er äußerlich als Mietvertrag ausgestaltet ist, dem Leasingnehmer ein Erwerbsrecht eingeräumt worden ist und sich damit die Übertragung des Eigentums als Endziel des Geschäftes darstellt (BGHZ 62, 42, 45; Senatsurteil vom 8. Oktober 1975 - VIII ZR 81/74 = WM 1975, 1203; vgl. dazu auch Reich in: Vahlens Rechtsbücher, Reihe Zivilrecht, Band 3, Vertragsschuldverhältnisse S. 72 f; derselbe NJW 1973, 1617; Mosel NJW 1974, 1454; Erman/Weitnauer/Klingsporn, BGB, 6. Aufl. § 6 AbzG Rn 3 f).

    Daran fehlt es aber, wenn von vorneherein die Laufzeit des Vertrages begrenzt ist und der - hinsichtlich der Anwendbarkeit des § 6 AbzG dem Verkäufer gleichzusetzende - Leasinggeber (Vermieter) sich die Rücknahme der Sache nach Vertragsbeendigung und deren weitere Verwertung vorbehalten hat (so auch Reich NJW 1973, 1617 und Vahlens Rechtsbücher a.a.O. S. 72; Mosel NJW 1974, 1454; Erman/Weitnauer/Klingsporn a.a.O. Rn. 3 und 4).

  • BGH, 09.03.1977 - VIII ZR 192/75

    Vorliegen eines verdeckten Abzahlungsgeschäftes beim Abschluss eines

    Der erkennende Senat hat daher auf den - in der Regel dem Vertragswortlaut unschwer zu entnehmenden - Umstand abgestellt, ob in dem Vertrag, auch wenn er äußerlich als Mietvertrag ausgestaltet ist, dem Leasingnehmer ein Erwerbsrecht eingeräumt worden ist und sich damit die Übertragung des Eigentums als Endziel des Geschäftes darstellt (BGHZ 62, 42, 45; Senatsurteil vom 8. Oktober 1975 - VIII ZR 81/74 = WM 1975, 1203; vgl. dazu auch Reich in: Vahlens Rechtsbücher, Reihe Zivilrecht, Band 3, Vertragsschuldverhältnisse S. 72 f; derselbe NJW 1973, 1617; Mosel NJW 1974, 1454; Erman/Weitnauer/Klingsporn, BGB, 6. Aufl. § 6 AbzG Rn 3 f).

    Daran fehlt es aber, wenn von vorneherein die Laufzeit des Vertrages begrenzt ist und der - hinsichtlich der Anwendbarkeit des § 6 AbzG dem Verkäufer gleichzusetzende - Leasinggeber (Vermieter) sich die Rücknahme der Sache nach Vertragsbeendigung und deren weitere Verwertung vorbehalten hat (so auch Reich NJW 1973, 1617 und Vahlens Rechtsbücher a.a.O. S. 72; Mosel NJW 1974, 1454; Erman/Weitnauer/Klingsporn a.a.O. Rn. 3 und 4).

  • BGH, 05.04.1978 - VIII ZR 49/77

    Leasingvertrag

    Daran fehle es aber, wenn von vorneherein die Laufzeit des Vertrages begrenzt sei und der - hinsichtlich der Anwendbarkeit des § 6 AbzG dem Verkäufer gleichzusetzende - Leasinggeber (Vermieter) sich die Rücknahme der Sache nach Vertragsbeendigung und deren weitere Verwertung vorbehalten habe (so auch Reich, NJW 1973, 1617 und in Vahlens Rechtsbücher a.a.O. S. 72; Mosel, NJW 1974, 1454; Erman/Weitnauer/Klingsporn a.a.O. Rdn. 3 und 4).
  • LG Münster, 10.06.1975 - 3a O 560/74

    Einordnung eines Miet- (Leasing-) Vertras als verdecktes oder verhülltes

    ( Darauf stellt noch ab: OLG Köln ( NJW 1973, 1615 ), wonach aber bereits die Möglichkeit ausreichen soll, den wirtschaftlichen Wert der Sache innerhalb der Vertragszeit auszuschöpfen; LG Zweibrücken ( NJW 1974, 193 ); AG Lüdenscheid ( NJW 1972, 2090 ); und insbesondere Reich ( JuS 1973, 480; NJW 1973, 1617 ); anders Böger ( NJW 1974, 2216 )).
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